(TTZ) empfiehlt: Regelmäßige Wartung

Der Industrieverband Tore Türen Zargen (TTZ) empfiehlt: Regelmäßige Wartung
Die Prüfung und Wartung von Toranlagen in Gebäuden ist in Deutschland rechtlich geregelt. Jedoch ist vielen Betreibern von Toranlagen nicht bewusst, dass sie die Verantwortung für eine reibungslose und sichere Funktion solcher Anlagen tragen. Dies setzt mindestens einmal jährlich die Prüfung und Wartung der Toranlagen voraus.
Der Hersteller der Toranlage selbst kann keine Prüfung vorschreiben – er gibt lediglich einen Wartungszyklus an und benennt die Teile, die einem Verschleiß unterliegen. Weiterhin schreibt der Hersteller vor, wann die Komponenten – abhängig von Nutzungshäufigkeit und Einsatzbereich – ausgetauscht werden müssen. Durch eine Wartung sollten vor allem die Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen, Verschleißteile, Führungen etc. sichergestellt werden. Die Ergebnisse der erfolgten Prüfung/Wartung sind zu dokumentieren – z.B. im Prüfbuch – und der Betreiber ist auf festgestellte Mängel schriftlich hinzuweisen. Werden vorgegebene Wartungsintervalle nicht eingehalten, erlischt für den Betreiber jeglicher Garantieanspruch gegenüber dem Fachhändler oder dem Hersteller.
Bei Gebäuden mit einem hohen Maß an technischer Ausstattung, so auch mit Toranlagen, ist es daher für den Anlagenbetreiber zweckmäßig, mit einer Fachfirma einen Wartungsvertrag abzuschließen. Diese Wartungen sollten in regelmäßigen Abständen und von ausgebildetem Fachpersonal durchgeführt werden. Somit kann eine möglichst lange Lebensdauer, ein geringer Verschleiß sowie ein Erhalt der Gewährleistung der Toranlage sichergestellt werden.
Gerade bei der Planung von Neubauten – aber auch im Rahmen von Nachrüstungen mit Toranlagen – sollten Wartungsverträge abgeschlossen werden, um damit als Anlagenbetreiber langfristig abgesichert zu sein. Aus Sicht des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz) besteht ausdrücklich die Notwendigkeit, Tore regelmäßig fachgerecht zu prüfen und zu warten um jederzeit die Funktion der Toranlage zu garantieren. Unabdingbare Voraussetzung dafür ist ein entsprechendes Qualitätsniveau im Service, das insbesondere durch fachlich qualifizierte Mitarbeiter gewährleistet wird.
[…] Die sichere Toranlage sollte also für jeden Betreiber – ob gewerblich oder privat – das Ziel sein. Durch regelmäßige Überprüfungen bzw. Wartungen der Toranlage ist dieses Ziel schnell zu erreichen.
Toranlagen, die nach 2000/2001 in Verkehr gebracht worden sind, können – sofern notwendig – auch leicht auf den aktuellen Stand der Technik nachgerüstet werden. Bei Toranlagen älteren Datums, sollte ggf. der Austausch der Toranlage auf ein aktuelles Torsystem erwogen werden.
Im Industrieverband Tore Türen Zaregn (ttz) sind die führenden Hersteller Deutschlands und Europas der Torindustrie zusammengeschlossen.
Quelle: tor-tür-fenster-report Heft 6 2010
Der Industrieverband Tore Türen Zargen (TTZ) empfiehlt: Regelmäßige Wartung
Die Prüfung und Wartung von Toranlagen in Gebäuden ist in Deutschland rechtlich geregelt. Jedoch ist vielen Betreibern von Toranlagen nicht bewusst, dass sie die Verantwortung für eine reibungslose und sichere Funktion solcher Anlagen tragen. Dies setzt mindestens einmal jährlich die Prüfung und Wartung der Toranlagen voraus.
Der Hersteller der Toranlage selbst kann keine Prüfung vorschreiben – er gibt lediglich einen Wartungszyklus an und benennt die Teile, die einem Verschleiß unterliegen. Weiterhin schreibt der Hersteller vor, wann die Komponenten – abhängig von Nutzungshäufigkeit und Einsatzbereich – ausgetauscht werden müssen. Durch eine Wartung sollten vor allem die Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen, Verschleißteile, Führungen etc. sichergestellt werden. Die Ergebnisse der erfolgten Prüfung/Wartung sind zu dokumentieren – z.B. im Prüfbuch – und der Betreiber ist auf festgestellte Mängel schriftlich hinzuweisen. Werden vorgegebene Wartungsintervalle nicht eingehalten, erlischt für den Betreiber jeglicher Garantieanspruch gegenüber dem Fachhändler oder dem Hersteller.
Bei Gebäuden mit einem hohen Maß an technischer Ausstattung, so auch mit Toranlagen, ist es daher für den Anlagenbetreiber zweckmäßig, mit einer Fachfirma einen Wartungsvertrag abzuschließen. Diese Wartungen sollten in regelmäßigen Abständen und von ausgebildetem Fachpersonal durchgeführt werden. Somit kann eine möglichst lange Lebensdauer, ein geringer Verschleiß sowie ein Erhalt der Gewährleistung der Toranlage sichergestellt werden.
Gerade bei der Planung von Neubauten – aber auch im Rahmen von Nachrüstungen mit Toranlagen – sollten Wartungsverträge abgeschlossen werden, um damit als Anlagenbetreiber langfristig abgesichert zu sein. Aus Sicht des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz) besteht ausdrücklich die Notwendigkeit, Tore regelmäßig fachgerecht zu prüfen und zu warten um jederzeit die Funktion der Toranlage zu garantieren. Unabdingbare Voraussetzung dafür ist ein entsprechendes Qualitätsniveau im Service, das insbesondere durch fachlich qualifizierte Mitarbeiter gewährleistet wird.
[…] Die sichere Toranlage sollte also für jeden Betreiber – ob gewerblich oder privat – das Ziel sein. Durch regelmäßige Überprüfungen bzw. Wartungen der Toranlage ist dieses Ziel schnell zu erreichen.
Toranlagen, die nach 2000/2001 in Verkehr gebracht worden sind, können – sofern notwendig – auch leicht auf den aktuellen Stand der Technik nachgerüstet werden. Bei Toranlagen älteren Datums, sollte ggf. der Austausch der Toranlage auf ein aktuelles Torsystem erwogen werden.
Im Industrieverband Tore Türen Zaregn (ttz) sind die führenden Hersteller Deutschlands und Europas der Torindustrie zusammengeschlossen.
Quelle: tor-tür-fenster-report Heft 6 2010


