Wartungsvertrag

zur jährlichen Wartung und Überprüfung von Toranlagen und Türanlagen

 

Betreiber von Toranlagen und Türanlagen sind verpflichtet diese in regelmäßigen Abständen (nach Vorgabe des Herstellers) von einem dazu berechtigten Fachunternehmen überprüfen zu lassen

[nähere Informationen].

 

Um diesen Vorgang zu automatisieren und dabei sogar noch Geld zu sparen, lohnt es sich meist, einen Tor-Wartungsvertrag abzuschließen.

 

Hier die Vorteile im Überblick:

  • Tor-Wartung / UVV-Prüfung erfolgt sozusagen automatisch (nach Terminabsprache) - d.h. wir denken für Sie an die Einhaltung der Prüftermine
  • Besonders günstiger Festpreis für Tor-Wartung / UVV-Prüfung inkl. Einstell- und Schmierarbeiten, Prüfprotokoll und Prüfplakette sowie günstiger Anfahrtspauschale und Abfahrtspauschale
  • Tor-Wartung / UVV-Prüfung dient der Werterhaltung der Toranlage(n)/Türanlage(n)
  • Bei von INOVATOR bezogenen Neutoranlagen kann eine verlängerte Gewährleistung vereinbart werden.
  • Falls erforderlich wird kurz nach der Tor-Wartung / UVV-Prüfung ein Instandsetzungsangebot ausgearbeitet.
  • Daten der Toranlage(n) / Türanlage(n) werden in den Kundenstammdaten hinterlegt (Typenschild / Prüfbuch vorhanden)
  • Kopie des erstellten Prüfprotokolls wird archiviert und kann bei Verlust jederzeit in Kopie angefordert werden

Wenn auch Sie vom umfangreichen Service der INOVATOR Schnellauftore GmbH profitieren möchten, zögern Sie nicht und nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf.

 


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